Rechte Übergriffe werden in Deutschland eine Medienbericht zufolge zu selten geahndet. Gerichte berücksichtigen rechte Motive oft nicht im Urteil.
Rechtsextreme Straftaten werden nach ARD-Recherchen nur selten geahndet. Tausender Übergriffe auf Asylheime führten nur in einem Bruchteil er Fälle zu einer Verurteilung. Das ergaben Recherchen von BR und SWR und der ARD.
Von 2.558 Taten wurden nur zwei polizeilich aufgeklärt
Dem Bericht, der am Montag ausgestrahlt wird, meldeten Innenministerien von 2015 bis 2018 insgesamt 2.558 politisch motivierte Angriffe auf Asylunterkünfte, von Hakenkreuz-Schmierereien bis zu schweren Sprengstoff- und Brandanschlägen. Davon seien nur 468 polizeilich aufgeklärt worden. In 206 Fällen sei es zu Haft- und Geldstrafen gekommen.
Soziologe Matthias Quent erklärte, dass menschenverachtende oder fremdenfeinliche Motive oft nicht als strafverschärfend vor dem Gericht herangezogen würden.
„Das ist hochproblematisch, wenn Richter und Staatsanwälte das, was die Gesetzgebung als Reaktion auf die gewachsene Gefahr von rechtsexrtremer Gewalt vorgesehen hat,nicht umsetzen.“







